Die E-Rechnungspflicht wird eingeführt.
An 01.Januar 2025 ist es so weit. Die E-Rechnungspflicht kommt.Sie ist Voraussetzung des geplanten Umsatzsteuermeldesystems ab 2028.
Diese E-Rechnung ist für Unternehmen für inländische Umsätze Plicht. (B2B) Rechnungen an Verbraucher unterliegen noch nicht dieser Pflicht.
Also Zeit bestehende Systeme umzustellen die die Verarbeitung von XRechnung oder ZUGFeRD ermöglichen.
Für die Austellung von E-Rechnungen bleibt noch eine Übergangsfrist bis Ende 2027 für Unternehmen mit weniger als 800 000 € Umsatz.
Bleibt zum Schluss die Frage mit welchen System kann man E-Rechnungen empfangen und erstellen.
Lexware Office ist eine Lösung.
Über diesen Link können Sie sich weiter informieren.
Elektronische Rechnung wird Pflicht: E-Rechnung im Überblick | Steuern | Haufe
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"Man verliert die meiste Zeit damit,
dass man Zeit gewinnen will."
John Steinbeck, Autor